Hypnospathie-Fachpraxis Grit Goetze AGB




§1 AllgemeinesDiese AGBs gelten für alle Dienstleistungen, Produkte und alle weiteren Angebote und Leistungen, die angeboten werden.  §2 GesundheitserklärungEine Beratung oder Hypnoseanwendung ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger
Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der Beratung oder Wahrnehmung einer Hypnose oder weiteren Angeboten erklärt der Klient ausdrücklich und eigenverantwortlich, geistig und körperlich gesund zu sein und keine anderslautende Diagnose wissentlich
zu unterschlagen.  Es liegen weder Schwangerschaft noch Suizidgedanken oder Suizidabsichten vor. Per Definition darf nicht von ?Heilen? oder ?Behandeln? gesprochen werden, da diese Begriffe sonst irreführend wären. §3 VertragsabschlussGearbeitet wird
ausschließlich mit Terminvereinbarung. Telefonische und mündliche Terminvereinbarungen gelten grundsätzlich für beide Seiten als verbindlich. Die Verbindlichkeit des Termins kommt mit Absprache und Annahme des Termins mündlich, per Telefon,
E-Mail oder SMS zu Stande.Die Terminvereinbarung entspricht einer festen zeitlichen Buchung. Unabhängig von der Teilnahme  bleibt die Pflicht der Bezahlung auch bei Nichtteilnahme bestehen.Die Terminabsprache bildet die gegenseitige
Annahme des Angebotes, also den Vertragsabschluss. §4 VergütungDie Gebühr für die Dienstleistungen ist grundsätzlich im Anschluss des Termins vollständig in bar zu entrichten.  §5 Nichtwahrnehmung von Dienstleistungen Die Begegnung zwischen
Klient und Berater/Hypnotiseur stellt eine fundierte, respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit dar. Deshalb ist zur erfolgreichen Beratung oder Durchführung einer Hypnose eine gewissenhafte und zuverlässige Wahrnehmung vereinbarter Termine
unverzichtbar. Das Fernbleiben, das Absagen oder das Verschieben eines Termins innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin führt zum Verfall des Termins und zur Zahlung von 100% Ausfallhonorar, welches vom Berater/Hypnotiseur in
Rechnung gestellt wird und sofort ohne Frist zahlbar ist.Sollte innerhalb einer Woche oder sofort ein neuer Termin vereinbart werden,werden lediglich 50% der tatsächlichen 100% Ausfallkosten berechnet. Sollte dieser Termin dann ebenfalls nicht
stattfinden wird jedoch für beide Sitzungen das volle Ausfallhonorar erhoben.Eine Wartezeit von 10 Minuten nach Anbruch des Termins ist für beide Seiten zumutbar. Nach Ablauf der 10 Minuten kann das volle Terminentgelt in Rechnung gestellt werden.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden in direkter oder indirekter Art und Weise kann nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ist in der Nachweispflicht, zum vereinbarten Termin dagewesen zu sein, falls dieses strittig ist.Terminabsagen sind nur
werktags und während den Praxiszeiten (Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr) rechtsgültig. Absagen außerhalb der Praxiszeiten z.B. per Anrufbeantworter, E-Mail, SMS, usw., werden zum nächstmöglichen Anfang einer Praxiszeit berücksichtigt.
Raucherentwöhnungen  und andere Suchtentwöhnungsthemen sind in jedem Fall nach Terminabsprache fällig und in jedem Fall zu 100 % zu entrichten. Jede begonnene halbe Stunde gilt als vertragsgemäß erbrachte Leistung. Sofern eine begonnene Beratung/Hypnose
vom Klienten abgebrochen wird, ist die volle Dienstleistungsgebühr zu zahlen.
§6 Verunmöglichung/Ausfall eines Beratungs- oder HypnoseterminsDer Berater/Hypnotiseur behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine infolge höherer Gewalt, Krankheit des Beraters/Hypnotiseurs oder unvorhergesehener Ereignisse ausreichend und
rechtzeitig abzusagen, sofern möglich. In derartigen Fällen kann ein neuer Termin vereinbart werden. Ein Schadensersatzanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. §7 Unzureichende TerminwahrnehmungAls zertifizierte Hypnosepraxis ist es ein Anliegen,
hohe Erfolgsquoten zu erreichen. Der Berater/Hypnotiseur behält sich deshalb vor, im Einzelfall nicht geeignete Klienten im Erstgespräch abzulehnen, ferner bereits begonnene Anwendung abzubrechen, wenn der Klient erkennen lässt, dass er wiederholt un
d unzureichend inhaltliche Vereinbarungen nicht einhält. In derartigen Fällen kann das Vertragsverhältnis durch den Berater/Hypnotiseur einseitig beenden werden. §8 DatenschutzDie Wahrnehmung aller Angebote unterliegen selbstverständlich der absoluten
Schweigepflicht. Es werden somit weder Inhalte noch Klientendaten an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung aller persönlichen Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Klient gestattet mit seiner Anmeldung seine persönlichen und
allgemeinen Daten für die interne Verarbeitung zum ausschließlichen Zweck weiterer Angebote oder neuer Informationen, ebenso E-Mail-Anfragen zu verwenden. Er stimmt der elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten zu. Fallweise kommt es zu
Ton- oder Videomaterial, welches ebenfalls elektronisch abgespeichert wird. Der diesbezüglichen Datenspeicherung wird zugestimmt. Übergebene Ton- oder Videoaufnahmen dürfen nicht verbreitet oder kopiert werden. Insbesondere eine Veröffentlichung im
Internet oder in öffentlichen Medien verstoßen gegen die Urheberrechte und führen immer zur gerichtlichen Verfolgung. §9 Vertraulichkeit Der Berater/Hypnotiseur behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche
und Beratungen und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient
zustimmen wird. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung
persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. §10 Salvatorische KlauselSollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB`s insgesamt unwirksam sein
oder werden, treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen, in Kraft. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. §11
HaftungsausschlußRechtserklärung: Das Landgericht Hamburg hat am 12. Mai 1998 mit Urteil 312 O 85/98 ?Haftung für Links? entschieden, dass durch die Veröffentlichung eines Links auf einer Homepage die Inhalte der
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dieses nicht bekannt. Auf entsprechende Benachrichtigung hin werde ich selbstverständlich den Link zu dem entsprechenden Server entfernen. 

 


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